Informationen für Betroffene Angehörige, Krankenhäuser,
Pflegeeinrichtungen, Therapeuten, Krankenkassen und Beratungsstellen.
Was heißt erworbene Hirnschädigung?
Bei jedem Menschen kann es von einer Sekunde zur anderen zur Schädigung
des Hirns kommen. Am häufigsten geschieht das durch unfallbedingte Verletzungen,
Hirnblutungen, Entzündung des Gehirns, Schädigung durch Sauerstoffmangel,
Schädigung auf Grund mangelnder Durchblutung oder durch Tumore.
Die Menschen fallen ins Koma und müssen auf der Intensivstation einer
Akutklinik (Neuro-logie, Neurochirurgie, Innere Abteilung) behandelt werden.
Sie erwachen aus diesem Zustand mit unterschiedlich schweren Schädigungen:
Lähmung der Extremitäten bis hin zur völligen Bewegungsunfähigkeit,
Sprach- und Sprechverlust oder -störungen, Schluckstörungen, Bewusstseinsverlust
oder -störungen, Störung der körpereigenen Regulationsmechanismen
(vegetatives Nervensystem).
Das ,,Wachkoma“ oder „Apallisches Durchgangssyndrom“ bedeutet
Störung der Verbindung vom Hirnstamm zum Großhirn. Schädigungsstelle
ist die Mittelhirnebene.
Um die Folgen einer Hirnerkrankung zu heilen oder zu mindern ist die anschließende
Behandlung in einer Rehabilitationsklinik erforderlich. Danach, entsprechend
dem Grad der Genesung werden weiterführende Rehabilitation, berufliche
oder schulische Rehabilitation, Nachsorgeeinrichtungen oder pflegerisch- therapeutische
Betreuung nötig.
Dauer des Genesungsprozesses und Grad der Wiederherstellung früherer
Fähigkeiten ist bei jedem Menschen anders. Manchmal ist eine lebenslange
Therapie nötig.
Verschiedene Phasen der Rehabilitation
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für neurologische Rehabilitation hat die
Rehabilitation in
verschiedene Phasen eingeteilt:
Phase A: Akutbehandlung in der Akutklinik (Neurologie, Neurochirurgie,
Innere Abteilung)
Phase B: Rehabilitationsphase für schwer bewusstseinsgestörte
Patienten. Diese sind nicht in der Lage, Aktivitäten selbständig
durchzuführen und benötigen eine intensive pflegerische und therapeutische
Betreuung
Phase C: Rehabilitationsphase für Patienten, die kontaktfähig
sind, bereits an der Therapie mitwirken können, aber noch hohe pflegerische
und therapeutische Hilfe brauchen.
Phase D: Rehabilitationsphase für Patienten, die weitgehend selbständig
sind, aber eine stationäre Behandlung zur Besserung verbliebener Beeinträchtigungen
benötigen.
Phase E: berufliche und schulische Rehabilitation
Phase F: Langzeitrehabilitationsphase für Patienten, die langfristig
eine intensive pflegerische und therapeutische Betreuung brauchen. Die Patienten
können zu Hause leben (ambulante Phase F oder in neurologischen Fachpflegeeinrichtungen
für Menschen mit schweren erworbenen Hirnschädigungen (stationäre
Phase F. Einige leben in kleinen Einrichtungen, deren Mitarbeiter speziell
geschult sind.
Vom Angehörigenverband wird als Phase G die Einrichtung von Angeboten
für betreutes und begleitendes Wohnen gefordert, die zu einer gesellschaftlichen
Einbindung und zu selbstbe-stimmtem Leben führen.
Nachklinische Förderung für Menschen, die intensives
Training benötigen, um Alltags-und Berufstätigkeiten ausführen
zu können.
Der Arbeitskreis, Netzwerk erworbene Hirnschädigungen“
(bestehend aus Leitern/innen und Mitarbeitenr/innen der Einrichtungen und
Angehörigen) hat dieses Verzeichnis der Einrichtungen und Beratungsstellen
in Schleswig- Holstein zusammengestellt, um die gesamte Arbeit zu vernetzen
und so schnelle Hilfestellung zu ermöglichen.
Diese Broschüre ist gedacht als wachsende Liste. Es geht also zunächst
nicht um Vollständigkeit. Es handelt sich über eine Aufstellung,
die nichts über die Qualität der Einrichtungen aussagt. Jeder weitere
Hinweis wird gesammelt bei der Regionalen Verbandsgruppe Holstein des Bundesverbandes
„Schädel-Hirnpatienten in Not“ und wird einmal jährlich
erneuert und ergänzt.
Helga Holborn
Eiderheide 9
24787 Fockbek
Fon 04331 / 77519
Fax 04331 / 662920
e-Mail: helga.holborn@t-online.de
