Informationen für Betroffene Angehörige, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Therapeuten, Krankenkassen und Beratungsstellen.

Was heißt erworbene Hirnschädigung?


Bei jedem Menschen kann es von einer Sekunde zur anderen zur Schädigung des Hirns kommen. Am häufigsten geschieht das durch unfallbedingte Verletzungen, Hirnblutungen, Entzündung des Gehirns, Schädigung durch Sauerstoffmangel, Schädigung auf Grund mangelnder Durchblutung oder durch Tumore.

Die Menschen fallen ins Koma und müssen auf der Intensivstation einer Akutklinik (Neuro-logie, Neurochirurgie, Innere Abteilung) behandelt werden. Sie erwachen aus diesem Zustand mit unterschiedlich schweren Schädigungen: Lähmung der Extremitäten bis hin zur völligen Bewegungsunfähigkeit, Sprach- und Sprechverlust oder -störungen, Schluckstörungen, Bewusstseinsverlust oder -störungen, Störung der körpereigenen Regulationsmechanismen (vegetatives Nervensystem).

Das ,,Wachkoma“ oder „Apallisches Durchgangssyndrom“ bedeutet Störung der Verbindung vom Hirnstamm zum Großhirn. Schädigungsstelle ist die Mittelhirnebene.
Um die Folgen einer Hirnerkrankung zu heilen oder zu mindern ist die anschließende Behandlung in einer Rehabilitationsklinik erforderlich. Danach, entsprechend dem Grad der Genesung werden weiterführende Rehabilitation, berufliche oder schulische Rehabilitation, Nachsorgeeinrichtungen oder pflegerisch- therapeutische Betreuung nötig.
Dauer des Genesungsprozesses und Grad der Wiederherstellung früherer Fähigkeiten ist bei jedem Menschen anders. Manchmal ist eine lebenslange Therapie nötig.

Verschiedene Phasen der Rehabilitation
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für neurologische Rehabilitation hat die Rehabilitation in
verschiedene Phasen eingeteilt:

Phase A: Akutbehandlung in der Akutklinik (Neurologie, Neurochirurgie, Innere Abteilung)

Phase B: Rehabilitationsphase für schwer bewusstseinsgestörte Patienten. Diese sind nicht in der Lage, Aktivitäten selbständig durchzuführen und benötigen eine intensive pflegerische und therapeutische Betreuung

Phase C: Rehabilitationsphase für Patienten, die kontaktfähig sind, bereits an der Therapie mitwirken können, aber noch hohe pflegerische und therapeutische Hilfe brauchen.

Phase D: Rehabilitationsphase für Patienten, die weitgehend selbständig sind, aber eine stationäre Behandlung zur Besserung verbliebener Beeinträchtigungen benötigen.

Phase E:
berufliche und schulische Rehabilitation

Phase F: Langzeitrehabilitationsphase für Patienten, die langfristig eine intensive pflegerische und therapeutische Betreuung brauchen. Die Patienten können zu Hause leben (ambulante Phase F oder in neurologischen Fachpflegeeinrichtungen für Menschen mit schweren erworbenen Hirnschädigungen (stationäre Phase F. Einige leben in kleinen Einrichtungen, deren Mitarbeiter speziell geschult sind.

Vom Angehörigenverband wird als Phase G die Einrichtung von Angeboten für betreutes und begleitendes Wohnen gefordert, die zu einer gesellschaftlichen Einbindung und zu selbstbe-stimmtem Leben führen.

Nachklinische Förderung für Menschen, die intensives Training benötigen, um Alltags-und Berufstätigkeiten ausführen zu können.


Der Arbeitskreis, Netzwerk erworbene Hirnschädigungen“ (bestehend aus Leitern/innen und Mitarbeitenr/innen der Einrichtungen und Angehörigen) hat dieses Verzeichnis der Einrichtungen und Beratungsstellen in Schleswig- Holstein zusammengestellt, um die gesamte Arbeit zu vernetzen und so schnelle Hilfestellung zu ermöglichen.

Diese Broschüre ist gedacht als wachsende Liste. Es geht also zunächst nicht um Vollständigkeit. Es handelt sich über eine Aufstellung, die nichts über die Qualität der Einrichtungen aussagt. Jeder weitere Hinweis wird gesammelt bei der Regionalen Verbandsgruppe Holstein des Bundesverbandes „Schädel-Hirnpatienten in Not“ und wird einmal jährlich erneuert und ergänzt.

Helga Holborn
Eiderheide 9
24787 Fockbek

Fon 04331 / 77519
Fax 04331 / 662920

e-Mail: helga.holborn@t-online.de

Hilfe für Menschen
mit schwerer erworbener Hirnschädigung in Schleswig- Holstein
HOME
Informationen für Menschen mit erworbener Hirnschädigung und deren Angehörigen in Schleswig-Holstein